Mönchengladbach, Nordrhein-Westfalen - Den 5. Januar 2009 wird Roland Zachau niemals vergessen. An dem Tag geriet er beim Versuch, seinen Hund Tobby aus einer Tierfalle zu befreien, mit seiner linken Hand in das zuschnappende Eisen.
Wildtierschutz Deutschland: Die Fallenjagd ist in Deutschland leider immer noch erlaubt. Es ist aber gesetzeswidrig Totschlagfallen so aufzustellen, dass Sie versehentlich z.B. durch einen Hund oder ein Kind ausgelöst werden. Fallen müssen vielmehr durch einen Fangbunker oder einen Fangkorb gesichert werden.