Kyritz / Brandenburg – Ein 78-jähriger Brandenburger Jäger hat in seinem Garten die Katze der Nachbarin gefangen und mit der Kurzwaffe getötet. Der Einsatz von Waffen ist in sogenannten befriedeten Gebieten (z.B. Wohngebiet) auch Jägern nicht erlaubt. Gegen den Brandenburger wird nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Die Jagdgesetze legitimieren den Abschuss von Hauskatzen in Abständen von 200 bis 500 m vom nächstgelegenen bewohnten Haus. Die Anzahl der durch die Jagdausübung getöteten Katzen wird in einigen wenigen Bundesländern erfasst, wobei auch dort die Dunkelziffer erheblich sein dürfte. Wir gehen davon aus, dass jedes Jahr bundesweit mindestens 200.000 Katzenhalter ihre Tiere durch Jäger verlieren.
Quelle: Artikel in Bild.de vom 1. März 2012
Die Jagdgesetze legitimieren den Abschuss von Hauskatzen in Abständen von 200 bis 500 m vom nächstgelegenen bewohnten Haus. Die Anzahl der durch die Jagdausübung getöteten Katzen wird in einigen wenigen Bundesländern erfasst, wobei auch dort die Dunkelziffer erheblich sein dürfte. Wir gehen davon aus, dass jedes Jahr bundesweit mindestens 200.000 Katzenhalter ihre Tiere durch Jäger verlieren.
Quelle: Artikel in Bild.de vom 1. März 2012